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46 Natur und Recht 1 (2024)

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NuR   (2024) 46:1-12  1


AUFSÄTZE


https://doi.org/10.1007/sl0357-023-4267-x

Möglichkeiten und Grenzen eines europarechtskonformen

Bestandsmanagements für den Wolf*

Michael   Brenner


© Der/die Autor(en) 2024. Dieser Artikel ist eine Open-Access-Publikation.


Das  von der sog. Ampelkoalition im Koalitionsvertrag niederge-
legte Ziel, ein Bestandsmanagement für den Wolf zu verwirkli-
chen, sieht sich einem dichten Geflecht rechtlicher Vorgaben ge-
genüber, die zum eiuen in der FFH-Richtlinie enthalten sind,
sich zum anderen und vor allem aus der sehr ins Detail gehenden
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergeben. Vor demi
Hintergrund dieses dicht gewobenen unionsrechtlichen Rahmens
geht der nachfolgende Beitrag der Frage nach, ob und in welcher
konkreten Ausgestaltung ein unionsrechtskonformes Bestandsma-
nagementfür den Wolfverwirklicht werden kann. Letztlich steht
dabei die Frage im Raum, ob das gegenwärtige Rechtsregime des
BNatSchG,   das sich auf bloß reaktive Maßnahmen im Falle von
Wolfsrissen beschränkt, mit Blick auf die ständig wachsenden
Wolfsbestände dahingehend ergänzt werden kann, dass eine plan-
mäßige Bejagung  des Wolfes im Rahmen  eines Wolfsmanage-
ments möglich wird.

1. Einleitung

Nach  rund 20 Jahren Anwesenheit  des Wolfes in Deutsch-
land und  einer stetigen Zunahme  der Wolfspopulation ist
zu konstatieren, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen
Weidetieren  kontinuierlich zugenommen   hat, ungeachtet
der permanenten   Ausweitung  von Herdenschutzmaßnah-
men,  wie insbesondere dem  Aufstellen von Weideschutz-
zäunen  und dem  Einsatz von Herdenschutzhunden.
  So ist die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere
von  etwa 30 Fällen imJahr 2007 auf 942 Fälle imJahr 2020
gestiegen, wobei die meisten Ubergriffe in Brandenburg,
Niedersachsen,  Sachsen  und  Mecklenburg-Vorpommern
stattfanden. Im Jahr 2019 wurden  2894  Schadensfälle re-
gistriert (getötete oder verletzte Nutztiere), im Jahr 2020
bereits 3959 Schadensfälle. Pro Wolfsübergriff wurden im
Jahr 2020 durchschnittlich etwa 4,2 Weidetiere getötet, in
erster Linie Schafe oder Ziegen.' Jüngstes Beispiel ist eine
Wolfsattacke am  26. August 2023 im  Landkreis Stade, der
55 Schafe zum  Opfer fielen.2
  Angesichts dieser Entwicklung haben  SPD, Bündnis  90/
Die Grünen  und  FDP  im Jahr 2021 in ihren Koalitionsver-
trag folgende Passage aufgenommen3:

   Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren,
   Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch stei-
   gender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftre-
   ten. Wir werden mit allen in diesen Fragen befassten Orga-
   nisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog
   ,,Weidetierhaltung und Wolf einrichten. Wir werden durch
   eine Uberarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der
   in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und
   wollen den Ländern europarechtskonform ein regional diffe-
   renziertes Bestaudsmauagement ermöglichen.


Prof. Dr. Michael Brenner,
Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs-
und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Jena, Deutschland


Im  Hinblick auf das von  der Koalition angestrebte Ziel,
den Ländern  unter Beachtung  der Vorgaben  des Unions-
rechts ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu
ermöglichen, geht der Beitrag den folgenden Fragen nach:
  -  Wie  kann  ein regional differenziertes Bestandsma-
     nagement  des Wolfes  unter Einhaltung  des europä-
     ischen Rechts in Deutschland ermöglicht werden?
  -  Welche  Rechtsnormen  im  Bundesrecht müssen  dafür
     wie angepasst werden?
  -  Welche  Instrumente stehen den  Ländern  zur Verfü-
     gung  und  welche zusätzlichen Instrumente  müssen
     implementiert werden?
  Ihre besondere Rechtfertigung  erfahren diese Fragestel-
lungen zum   einen dadurch, dass das Wolfsvorkommen   in
Deutschland  zwischenzeitlich eine beachtliche Größe er-
reicht hat. So betrug das Wolfsvorkommen  in Deutschland
im Monitoring-Zeitraum  vom  1. 5.2020 bis zum 30.4.2021
ausweislich der auf den Monitoringdaten der Bundesländer
beruhenden  Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
157 Rudel, 27 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere. Die meisten
Rudel  leben in Brandenburg, nämlich 49, gefolgt von Nie-
dersachsen (35) und Sachsen (29)4. Der DeutscheJagdverband
schätzt die gesamte Population im Frühsommer 2021 auf bis
zu 2000 Tiere'. Allgemein wird davon ausgegangen, dass der
Wolfsbestand jedes Jahr um rd. ein Drittel wächst.
  Zum  anderen ist der Blick im vorliegenden Kontext auch
auf das EU-Mitgliedsland Schweden  zu richten. So wird die
Höhe  der aktuellen Wolfspopulation in Schweden auf der-
zeit etwa 400 Tiere geschätzt. Die schwedische Regierung
strebt die Reduzierung dieser Tiere auf einen Bestand zwi-
schen 170 und 270 Wölfen an, was bedeutet, dass etwa jeder
zweite Wolf  erlegt werden soll'. Bemerkenswert dabei ist,
dass Schweden  über eine Landfläche von 447 435 km2 und
eine Bevölkerung von  rd. 10,4 Mio. Bürgern verfügt, wäh-
rend in Deutschland  auf einer Fläche von 357 600 km2 rd.
83 Mio. Menschen   leben7.
  Schließlich ist insoweit von Bedeutung, dass sich zwi-
schenzeitlich auch das  Europäische  Parlament  für eine


*) Der Beitrag gibt ein Gutachten wieder, das der Verfasser im Auf-
  trag der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag erstellt hat.
1) So die Angaben in Aktionsbündnis Forum Natur (Hrsg.), Wild-
  tiermanagement Wolf, 3. Aufl. 2022, S. 9.
2) Stand 27.11.2023, abrufbar unter https://www.ndr.de/nachrich-
  ten/niedersachsen/55-tote-Schafe-nach-mutmasslicher-Wolfsat-
  tacke-im-Landkreis-Stade,wolf4870.html.
3) Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und
  Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 30.
4) Bundesamt für Naturschutz, 2021, zitiert nach Aktionsbündnis
  Forum  Natur (Hrsg.), Wildtiermanagement Wolf, 3. Aufl. 2022,
  S. 8.
5) Stand 27.11.2023, abrufbar unter https://www.jagdverband.de/
  frage-und-antwort-papier-zum-wolf.
6) Stand 27.11.2023, abrufbar unter https://www.landundforst.de/
  landwirtschaft/agrarpolitik/schweden-plant-abschuss-zweiten-
  wolf-567442.
7) Fn. 6.


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