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21 ERA F. 1 (2020-2021)

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ERA Forum (2020) 21:1-8
https://doi.org/10.1007/s12027-020-00621-x
| 1|T   RJA~  . I



20  Jahre   EU-Antidiskriminierungsrecht


Daniel Gärtnerl







                                                                    xUtOPÅACHE fECHTEAKADEMIE
                                                                    ACADEMY OF EUROPEAN LAW
Online publiziert: 30. Juli 2020                                    Acae ne oAý' EUAýPE•
© Europäische Rechtsakademie (ERA) 2020




Mit der Verabschiedung  der beiden Antidiskriminierungsrichtlinien auf der Grundla-
ge von Artikel 13 EGV  im  Jahr 2000 begann mit dem  Start in das neue Jahrtausend
auf europäischer Ebene  eine neue Ära  des rechtlichen Schutzes des Einzelnen vor
Diskriminierung. Richtlinie 2000/43/EG'  (die Antirassismusrichtlinie) verbietet alle
Formen  der Diskriminierung  aus Gründen  der Rasse  oder der ethnischen Herkunft
und Richtlinie 2000/78/EG2  (die Rahmenrichtlinie Beschäftigung) verbietet alle For-
men  der Diskriminierung aus Gründen  der Religion oder der Weltanschauung,  einer
Behinderung,  des Alters und der sexuellen Ausrichtung.
   Der Schutzbereich der beiden Richtlinien ist allerdings unterschiedlich: Richtlinie
2000/78/EG  deckt lediglich die Bereiche Beschäftigung und Beruf ab (Artikel 3 RL
2000/78/EG),  während  der Anwendungsbereich   der Richtlinie 2000/43/EG viel wei-
ter gefasst ist und neben Beschäftigung und Beruf auch den Sozialschutz einschließ-
lich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, soziale Vergünstigungen, die
Bildung  sowie den Zugang  zu und die Versorgung mit Gütern und  Dienstleistungen,
die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum, umfasst
(Artikel 3 RL 2000/43/EG).
   Seit ihrer Verabschiedung wurden  Versuche  unternommen,  den  Anwendungsbe-
reich dieser beiden Richtlinien anzugleichen. Am  2. Juli 2008 schlug die Europäi-

1 Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft; ABl. L 180, 19.7.2000, S. 22-26.
2Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; ABl. L 303, 2.12.2000, S. 16 22.

[   D. Gärtner
    dgaertner@era.int
1   Projektleiter, ERA Europäische Rechtsakademie, Trier, Deutschland


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